ÖFFNUNGSZEITEN

Schwimmbad: täglich 13:00 - 20:00 , Di. und Fr. 13:00 - 22:00

Sauna: Do, Sa, So. 14:00 - 20:00 ; Di. und Fr. 14:00 - 22:00
Damensauna (Mittwochs vom 09.10, bis 27.11.2024): von 15:00 - 22:00


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Badeordnung

ALLGEMEINES
1. Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.
2. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage „mardolomit“.
3. Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen des Eintrittsausweises erkennt jeder Besucher die Badeordnung und alle sonstigen Anordnungen des „mardolomit“ an.
4. Bei Sonderveranstaltungen sowie Kursangeboten oder Vereinstätigkeit kann das „mardolomit“ Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Badeordnung bedarf. Von der Badeordnung abweichende Ausnahmeregelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
5. Für die Benutzung durch Schulklassen, Sport- und Schwimmvereine gelten zusätzlich zu dieser Badeordnung auch die jeweils vorgesehenen Sonderregelungen.
6. Das „mardolomit“ behält sich das Recht vor, die Badeordnung abzuändern.


BADEGÄSTE
1. Jeder kann das Schwimmbad benutzen.
2. Ausgeschlossen sind Personen:
• die an Infektionskrankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden,
• die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
• deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt,
• denen Hausverbot erteilt worden ist.
3. Nur mit einer volljährigen Begleitperson zugelassen sind:
• Kinder unter 6 Jahren,
• hilfsbedürftige Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
4. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.


EINTRITTSAUSWEIS
1. Der Besucher erhält als Eintrittsausweis einen Armbandchip oder eine Barcodekarte mit Zeitkontrolle zum: • Öffnen des Ein- und Ausgangsdrehkreuzes, • Benutzen des verschließbaren Garderobenschränke, • Buchen von Extra-Leistungen.
2. Über die gebuchte Eintrittszeit hinausgehende Badezeit und Extra-Leistungen bezahlt der Besucher am Ende des Schwimmbadbesuchs an der Kasse..
3. Bei Verlust des Eintrittsausweises berechnet das „mardolomit“ 15 Euro.
4. Bei Verlust des Eintrittsausweises händigt das „mardolomit“ die in den Garderobenschränken aufbewahrten Gegenstände aus, sobald der Badegast sein diesbezügliches Eigentum nachweisen kann.
5. Es ist nicht möglich, das „mardolomit“ zu verlassen und mit demselben Eintrittsausweis erneut einzutreten.
6. Das „mardolomit“ nimmt gelöste Eintrittsausweise nicht zurück, Entgelte bzw. Gebühren werden nicht rückerstattet.
7. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei einer unzulässigen Nutzung zieht das „mardolomit“ die Saisonkarte ohne Rückerstattung der Kosten ein.


ÖFFNUNGSZEITEN
1. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang zu entnehmen.
2. Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung.
3. Bei besonderen Anlässen (z. B. Wartung, Wassersportkursen, Schlechtwetter) kann das „mardolomit“ die Betriebszeit einzelner oder aller Bereiche abändern.
4. Bei vollständiger Auslastung kann das „mardolomit“ zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.
5. Dem „mardolomit“ ist es gestattet, Becken oder andere Anlagen wegen Betriebsstörung, Wartung, Vereinstätigkeit, Kursangeboten, Wetterlage oder aus anderen Gründen zu sperren. Das „mardolomit“ kann für die Sperrung von Becken oder anderer Anlagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.


AUFENTHALTSZEIT
1. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach dem bezahlten Eintritt.
2. Wird die anfangs bezahlte Badezeit überschritten, muss der Besucher ein Zusatzentgelt laut Preisliste entrichten. Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die Uhrenanlage des Schwimmbads. Als maximaler Preis wird jener für die Tageskarte berechnet.


HAFTUNG
1. Die Besucher benutzen das „mardolomit“ auf eigene Gefahr. Die Beaufsichtigung von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen ist Pflicht der Eltern, Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder das „mardolomit“ in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen und benutzen.
2. Jeder Besucher haftet für Unfälle auch gegenüber Dritten sowie für Beschädigungen der Anlage selbst.
3. Das „mardolomit“ schließt jegliche Haftung aus:
4. bei Missachtung der Badeordnung,
5. bei unsachgemäßer Benutzung der Einrichtung,
6. bei Schäden durch Dritte,
7. bei Diebstahl oder Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Wertsachen, persönlichen Gegenständen und Bargeld, und zwar auch dann, wenn diese in den zur Verfügung gestellten Schränken aufbewahrt werden; die Besucher sind daher aufgefordert, keine persönlichen Gegenstände und Wertsachen in das „mardolomit“ mitzunehmen,
8. bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Bekleidung,
9. bei Personen- und Sachschäden, die die Besucher durch Teilnahme an Animationen, Sonderveranstaltungen, Kursen, Sport- oder Schwimmveranstaltungen und ähnlichem erleiden.
10. Für die Benutzung der Flächen im Freien als Spielplatz übernimmt das „mardolomit“ keine Haftung.
11. Beschwerden jeder Art sowie Beschädigungen, Unfall- und Diebstahlmeldungen sind den Mitarbeitern unverzüglich zu melden und an der Eingangskasse mit den dafür vorgesehenen Vorlageblättern zu dokumentieren. Das „mardolomit“ berücksichtigt keine nachträglichen Ansprüche und Schadenersatzforderungen.


AUFBEWAHRUNG VON BEKLEIDUNG UND WERTSACHEN
1. Der Eintrittsausweis berechtigt dazu, einen Garderobenschrank mit Wäsche und Bekleidung zu belegen.
2. Der Besucher ist selbst für das Abschließen verantwortlich.
3. Nach Benutzung des Garderobenschrankes ist dieser sauber und geöffnet zu hinterlassen. Verschlossene Schränke werden bei Betriebsende geöffnet.
4. Für die Verwahrung von Geld und Wertsachen stehen keine eigenen Schließfächer zur Verfügung.


FUNDSACHEN
1. Fundgegenstände sind den Mitarbeitern des „mardolomit“ zu übergeben.
2. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.


BADEBEKLEIDUNG
1. Die Schwimmbecken dürfen nur in üblicher Badebekleidung (Badehose, Bikini, Badeanzug) benutzt werden. Badesandalen sind im Wasser nicht erlaubt. Die Entscheidung, ob die Bekleidung den Anforderungen entspricht, treffen die Mitarbeiter. Es besteht keine Badehauben Pflicht, diese sind aber erlaubt und empfohlen.
2. Der Schwimmbadbereich darf nur mit Badeschlappen/Badesandalen betreten werden.
3. Für Kleinkinder sind undurchlässige Windelhosen oder Badehosen Pflicht.
4. Das Umkleiden erfolgt in den Umkleidekabinen.
5. Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden.
6. Badebekleidung darf im Schwimmbad weder gewaschen noch ausgewrungen werden.
7. Der Gang von den Umkleidekabinen zum Duschraum, die Duschräume und sämtliche badeinternen Bereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen und Straßenkleidung betreten werden.
8. Die Rasenflächen und Beckenumgänge im Freibadbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
9. Diese Bereiche dürfen auch nicht mit Kinderwagen befahren werden.


KÖRPERREINIGUNG
1. Jeder Besucher muss vor der Benutzung der Schwimmbecken gründlich duschen.
2. Außerhalb der Duschräume dürfen keine Seife oder sonstige Körperreinigungsmittel verwendet werden.


VERHALTEN
1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Gast stört, belästigt oder in Gefahr bringt. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitpersonen haften für die begleiteten Personen.
2. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten und werden polizeilich gemeldet. 3. Die Anlage ist sorgfältig zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schaden- und Kostenersatz. Bei vorsätzlichen Beschädigungen und Verunreinigungen behält sich das „mardolomit“ eine polizeiliche Anzeige vor.
4. Abfall ist über das Trennmüllsystem zu entsorgen.
5. Das Sportbecken, der Sprungturm im Freien und die Rutschbahn dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
6. Nichtschwimmer dürfen die Beckenumgänge des Sportbeckens nicht betreten und nur den für sie bestimmten Teil des Bades benutzen.
7. Im gesamten Hallenbad, in allen Becken und an allen Beckenumgängen müssen Kinder und Personen, die nicht ausreichend schwimmen können, Schwimmhilfen tragen.
8. Rutschen dürfen nur entsprechend der Beschilderung benutzt werden. Der Rutschbereich und der Bereich am Rutschbahnende müssen sofort verlassen werden. Das Benutzen der Rutschbahnen und des Strömungskanals im Außenheißbecken geschieht auf eigene Gefahr.
9. Es ist verboten:
• andere unterzutauchen oder ins Schwimmbecken zu stoßen,
• vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen,
• einen Kopfsprung in das Außenheißbecken zu machen,
• den Sprungbereich im Freibad zu unterschwimmen,
• an den Beckenumgängen zu laufen, an den Einsteigleitern und Haltestangen zu turnen oder das Trennungsseil zu besteigen,
• Schwimmflossen, u. Ähnliches zu verwenden,
• Schwimmringe, Schwimmkorken u. Ähnliches sind sorgfältig zu benutzen,
• Ruheliegen und Bänke zu reservieren,
• Audiogeräte und Musikinstrumente zu benutzen,
• zu rauchen (außer in den ausgewiesenen Bereichen im Freien),
• Speisen und Getränke außerhalb der Pool-Bar im Inneren bzw. außerhalb der Picknick-Ecke im Freien zu verzehren,
• Glas oder sonstige scharfe Gegenstände wegzuwerfen.
10. Kleinspielzeug ist nur im Kinder-Planschbecken zulässig.
11. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
12. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Hausverbot geahndet.
13. Jede Form der gewerblichen Betätigung und der Verkauf/das Anbieten von Waren ist nur mit Genehmigung des „mardolomit“ gestattet.
14. Die Erteilung von professionellem (auch nicht gewerblichem) Schwimmunterricht, Training oder einer anderen Animation ist nur nach vorheriger Genehmigung des „mardolomit“ gestattet. Die Einschätzung, ob eine gewerbliche Betätigung bzw. professioneller Schwimmunterricht/Training/Animation vorliegen, obliegt dabei den Mitarbeitern.
15. Die Durchführung von Sport- und sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Genehmigung des „mardolomit“ erlaubt.
16. Das Anbringen von Werbemitteln (z. B. Plakate) und das Auslegen von Flyern sind nur nach vorheriger Genehmigung des „mardolomit“ gestattet.


AUFSICHT
1. Die Mitarbeiter wachen über die Einhaltung der Badeordnung.
2. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Bei Vereins-, Schul- oder Gruppenschwimmen achtet der Gruppenleiter auf die Einhaltung der Badeordnung. Für die Einhaltung der Badeordnung durch Kinder und Personen mit Beeinträchtigungen haften die Eltern und Begleitpersonen.
4. Besucher, die gegen die Badeordnung verstoßen und der Aufforderung zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung nicht nachkommen, können die Mitarbeiter umgehend aus dem Bad verweisen und für eine bestimmte Zeit von der Anlage ausschließen. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich. Das Eintrittsgeld wird nicht rückerstattet.