Die Sicherheit unserer Badegäste ist unsere Priorität - Zutritt nur mit Green Pass!
Hiermit möchten wir auch wichtige Aspekte aufzeigen, warum die Schwimmbadanlage unbekümmert in Anspruch genommen werden kann.
Seit immer haben wir sehr strenge Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten angewendet. Um Sie vor COVID-19 zu schützen werden die Maßnahmen nochmals verstärkt und integriert.
Die Wissenschaftler sind sich einig, dass vom kühlen Nass und in aufbereiteten und mit Chlor desinfizierten Badewässern, es wenig Grund zur Sorge über eine eventuelle Infektionsgefahr besteht.
Unsere besonderen Sicherheitsmaßnahmen:
- Badewasseraufbereitung mittels regelmäßig rückgespülten Filtern inkl. Frischwasserzufuhr laut Norm, mit elektronischer Überwachung und Protokollierung des freien und gebundenen Chlors und Soll-PH-Wertes.
- Die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person) gilt in Gemeinschaftsflächen und Schwimmbadbereichen.
- Zahlreiche Desinfektions-Spender in allen Bereichen.
- Alle benutzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel haben eine zertifizierte, antibakterielle und antivirale Wirkung.
- Hygienisierte und kontinuierlich gewartete Lüftungsanlage.
- Der Sicherheitsabstand von 1 Meter muss eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen. Bei Unterschreitung muss ein Mundschutz getragen werden.
- Allen Mitarbeitern wird täglich das Fieber gemessen.
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.
Die Kombination aus gesundem Menschenverstand und den angewandten Maßnahmen sind Garant für unvergessliche Stunden, in absoluter Sicherheit, in unserem Schwimmbad.
Der Zutritt zu den Schwimmbecken in der Halle, Sauna und Umkleidekabinen ist im Moment nur mit dem Green Pass (Digitales COVID-Zertifikat der EU) gestattet.
Der Grüne Pass bescheinigt einen der nachstehenden Punkte:
- die erfolgte erste Impfung gegen das Coronavirus (der Grüne Pass wird nach 15 Tagen nach Erhalt der ersten Impfung ausgestellt),
- den Erhalt des kompletten Impfzyklus
- die Genesung einer Covid-19-Erkrankung
- die Durchführung eines Molekular- oder Antigentests mit negativem Ergebnis in den letzten 48 Stunden (bis zum 29.12.2021).
Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Grünen Pass vorweisen!
Team Mar Dolomit